Die Anforderungen an eine Bodenbeschichtung können durchaus vielfältig und komplex sein. Neben der optischen Komponente, welche durch die Verfügbarkeit der Beschichtungsprodukte in allen RAL-Farben abegdeckt wird, gilt es auch die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Nach Wasserhaushaltsgesetz § 62 müssen Bereiche in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Flüssigkeiten besonders beschichtet sein, um das Eindringen von Flüssigkeiten in Gewässer zu verhindern. Neben dem Umweltschutz spielt auch der Arbeitsschutz und hier besonders die DGUV Regel 108-003 eine große Rolle, um Stolper-, Sturz- und Rutschunfälle durch unzureichend rutschgehemmte Böden zu vermeiden. Natürlich werden diese Regelungen und Vorgaben bei allen Beschichtungen durch INDUTEC und IWAGO berücksichtigt und umgesetzt.

  • Schnellhärtende Beschichtungssysteme (Verkürzung der Stillstand-/Wartezeiten)
  • Rutschhemmende Beschichtungen bis R13
  • Beschichtungen mit dauerhaftem UV-Schutz
  • Beschichtungen zum Schutz gegen das Eindringen von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund (WHG)
  • Bodenbeschichtungen mit elektrischer Ableitfähigkeit (EX, ESD)
  • Glatte Beläge, Strukturbeläge und abgestreute Beläge
  • Optische Aufwertung
  • Kostentransparenz durch Quadratmeterpreise
  • Werterhalt der Betonplatten
  • Leichte und schnelle Reinigung
  • Umweltschutz
  • Beschichtungsprodukte in allen RAL-Farben verfügbar
  • TÜV geprüfte Qualität mit Zertifikat
  • Farblose Versiegelungen (neue Estrich-, Betonböden)
  • Farbige Versiegelungen (Fahrwege, Lagerräume, Werkstätten)
  • Farbige Rollbeschichtungen (Tiefgaragen, Gehwege, Lagerflächen)
  • WHG und ableitungsfähige Beschichtungen (Lagerflächen für Chemie, Auffangwannen)