Hochkomplexe, industrielle Produktionsanlagen erlauben keine langen Stillstandzeiten. Die Wartungs- und Instandhaltungskonzepte von INDUTEC und IWAGO sichern eine reibungslose und möglichst durchgängige Verfügbarkeit technischer Industrieanlagen. Mit Erfahrung aus mehr als 40 Jahren, einem ausgeprägten Organisationstalent und großer Manpower sind wir der perfekte Partner für die Automobil-, Nahrungsmittel-, Druck- und Papier-, Maschinenbau sowie chemische Industrie und die Energiebranche. INDUTEC und IWAGO – Ihre Partner für Instandhaltung europaweit. Regelmäßige UVV-Prüfungen sind, laut Vorschrift der Berufsgenossenschaft, mindestens einmal jährlich (je nach Beanspruchung und Belastung auch öfter) durch befähigte Personen/ Sachkundige durchzuführen. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie. Dazu gehört nicht nur eine lückenlose EDV-gestützte Dokumentation, sondern auch eine automatische Terminverfolgung. Festgestellte Mängel werden aufgenommen, dokumentiert und können durch unsere qualifizierten Spezialisten behoben werden. Je nach Kundenwunsch kann dies auch in Form eines Onside-Managements, inkl. Ersatzteilegestellung, von uns durchgeführt werden.

  • Kräne und Krananlagen
  • Hub- und Zuggeräte
  • Ketten und Seilzüge
  • Lastaufnahme-/ und Anschlagmittel
  • Winden
  • Kranwaagen
  • Pressen
  • Regale
  • Leitern und Tritte
  • Zentrifugen
  • Türen und Tore
  • Hebebühnen
  • PSA – gegen Absturz
  • Hubtische
  • Regalbediengeräte
  • Gabelhubwagen
  • Gefahrstoffschränke
  • Flaschenzüge
  • Sicherheitshebeklemmen
  • Rundgreifer
  • Arbeitsmittel
  • uvm...
  • UVV- und DGUV-V3- Prüfungen für Krananlagen und Hebezeuge
  • Kettenprüfung
  • Anschlagmittel
  • Neuanlagenbau
  • Wartung und Instandsetzungsarbeiten
  • Automatische Terminverfolgung
  • Dokumentation inkl. Berechnung der Restnutzungsdauer von Krananlagen SWP (secure work periode)
  • Krananlagen und Hebezeuge – DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D 6)
  • Winden, Hub- und Zuggeräte – DGUV Vorschrift 54 (bisher BGV D 8)
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A 3)
  • Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel gemäß DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500)